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Homeoffice oder Coworking? Was Selbstständige 2026 steuerlich wissen sollten

Homeoffice oder Coworking? Was Selbstständige 2026 steuerlich wissen sollten
Das Jahresende rückt näher – und damit für viele Selbstständige auch die Frage: Was kann ich für meinen Arbeitsplatz eigentlich steuerlich geltend machen? Wer von zu Hause aus arbeitet, stößt dabei schnell auf die Arbeitsplatzpauschale. Wer überlegt, in einen Coworking Space zu wechseln, fragt sich: Was ändert sich dann steuerlich? In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen verständlichen Überblick über die Regeln für 2026 – und zeigen, worauf es bei der Entscheidung zwischen Homeoffice und Coworking-Arbeitsplatz ankommt.
Wichtig vorab: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Wie die Regeln in Ihrem konkreten Fall wirken, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Was ist die Arbeitsplatzpauschale?

Seit der Veranlagung 2022 können Selbstständige in Österreich die Kosten ihres Arbeitsplatzes in der Wohnung pauschal absetzen. Abgedeckt sind damit wohnraumbezogene Kosten wie anteilige Miete, Strom oder Heizung. Arbeitsmittel wie Computer oder Drucker sind davon nicht erfasst und können zusätzlich abgesetzt werden. Es gibt zwei Varianten:
  • Großes Pauschale: 1.200 Euro pro Jahr – wenn Sie neben Ihrer selbstständigen Tätigkeit keine anderen aktiven Einkünfte über dem Grenzbetrag haben, für die Ihnen ein Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht. Dieser Grenzbetrag liegt 2026 bei 13.539 Euro.
  • Kleines Pauschale: 300 Euro pro Jahr – wenn Sie solche anderen Einkünfte über dem Grenzbetrag haben, etwa weil Sie zusätzlich angestellt sind und dort einen Arbeitsplatz haben. Beim kleinen Pauschale sind ergonomische Möbel wie Schreibtisch, Drehstuhl oder Beleuchtung zusätzlich bis zu 300 Euro pro Jahr absetzbar.
Der große Vorteil: Sie brauchen dafür keine aufwendigen Berechnungen oder Nachweise der einzelnen Wohnkosten.

Die entscheidende Voraussetzung: kein anderer Raum

Eine Bedingung wird oft übersehen: Die Arbeitsplatzpauschale steht nur zu, wenn Ihnen für Ihre betriebliche Tätigkeit kein anderer Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht. Außerdem darf nicht gleichzeitig ein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden. Das heißt im Klartext: Wer einen Arbeitsplatz in einem Büro oder Coworking Space nutzt, kann die Arbeitsplatzpauschale in der Regel nicht zusätzlich beanspruchen. Die Kosten für den angemieteten Arbeitsplatz selbst sind dafür betrieblich veranlasst – und damit grundsätzlich als Betriebsausgabe absetzbar.

Homeoffice oder Coworking – ein Rechenbeispiel

Um die Größenordnungen greifbar zu machen, ein vereinfachtes Beispiel für eine selbstständige Person, die ihren Betrieb hauptberuflich führt: Variante Homeoffice: Sie arbeiten zu Hause und setzen das große Pauschale von 1.200 Euro pro Jahr ab. Variante Fixdesk im Co-Quartier: Sie mieten einen eigenen Schreibtisch um 360 Euro pro Monat zzgl. USt. Das sind 4.320 Euro netto pro Jahr, die Sie grundsätzlich als Betriebsausgabe geltend machen können. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, holen Sie sich zudem die Umsatzsteuer über den Vorsteuerabzug zurück. Die Arbeitsplatzpauschale fällt in dieser Variante weg. Wichtig ist dabei: Die Steuer ist nie ein Grund, Geld auszugeben – sie verringert nur die tatsächliche Belastung. Die eigentliche Frage lautet deshalb: Was bringt Ihnen ein fester Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung für Ihr Geschäft? Arbeitsplatzpauschale 2026: Homeoffice oder Fixdesk im Co-Quartier – Vergleich

Mehr als eine Steuerfrage: Was ein fester Arbeitsplatz bringt

Viele Selbstständige starten im Homeoffice – und merken nach einiger Zeit, dass Küchentisch und Wohnzimmer an ihre Grenzen stoßen. Ein eigener Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung kann hier echten Mehrwert schaffen:
  • Klare Trennung von Arbeit und Privatleben: Wer zum Arbeiten das Haus verlässt, kann am Abend auch leichter abschalten.
  • Konzentration statt Ablenkung: In kleinen, ruhigen Räumen mit maximal vier Fixdesks pro Raum arbeiten Sie fokussiert – ohne Großraum-Trubel.
  • Professioneller Auftritt: Kundentermine finden nicht im Wohnzimmer statt, sondern in einem Meetingraum, der stundenweise dazugebucht werden kann.
  • Flexibilität: Mit 24/7-Zugang per Smart Lock bestimmen Sie selbst, wann Ihr Arbeitstag beginnt.

Für wen lohnt sich welche Lösung?

Das Homeoffice mit Arbeitsplatzpauschale passt gut, wenn Sie …
  • nur wenige Stunden pro Woche selbstständig arbeiten,
  • zu Hause einen ruhigen, ungestörten Platz haben,
  • selten Kundinnen und Kunden persönlich treffen.
Ein Coworking-Arbeitsplatz passt gut, wenn Sie …
  • Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben,
  • zu Hause oft abgelenkt werden oder keinen eigenen Arbeitsbereich haben,
  • regelmäßig Kundentermine oder Besprechungen haben,
  • Wert auf eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit legen.

Unser Tipp: Erst rechnen, dann ausprobieren

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, empfehlen wir zwei Schritte:
  1. Mit der Steuerberatung sprechen: Lassen Sie durchrechnen, wie sich Arbeitsplatzpauschale und Betriebsausgaben in Ihrer persönlichen Situation auswirken.
  2. Den Arbeitsalltag testen: Ob Ihnen ein fester Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung guttut, merken Sie am schnellsten in der Praxis.
Genau dafür bieten wir im Co-Quartier einen kostenlosen Probetag an. Sie arbeiten einen Tag an einem unserer Arbeitsplätze in der Villacher Innenstadt, lernen die Räume kennen und entscheiden danach ganz in Ruhe.

Häufige Fragen

Kann ich die Arbeitsplatzpauschale und einen Coworking-Arbeitsplatz gleichzeitig geltend machen? In der Regel nicht. Die Pauschale setzt voraus, dass für Ihre betriebliche Tätigkeit kein anderer Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht. Die Kosten des Coworking-Arbeitsplatzes sind dafür grundsätzlich als Betriebsausgabe absetzbar. Wie hoch ist die Arbeitsplatzpauschale 2026? 1.200 Euro pro Jahr (großes Pauschale) oder 300 Euro pro Jahr (kleines Pauschale) – je nachdem, ob Sie andere aktive Einkünfte über 13.539 Euro mit einem Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung haben. Was kostet ein Fixdesk im Co-Quartier? Ein eigener, fixer Schreibtisch mit 24/7-Zugang kostet 360 Euro pro Monat zzgl. USt. Meetingräume können stundenweise dazugebucht werden. Kann ich das Co-Quartier vorher testen? Ja – vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen Probetag per E-Mail an office@co-quartier.at.

Jetzt kostenlosen Probetag vereinbaren

Schreiben Sie uns an office@co-quartier.at oder rufen Sie an: +43 664 4334626. Co-Quartier, Postgasse 3, 9500 Villach. Quellen: Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes, „Arbeitsplatzpauschale“, Stand 1. Jänner 2026; WKO, „Das Arbeitsplatzpauschale“. Alle Angaben ohne Gewähr.